Hagebauprofi
IMPRESSUM: Herausgeber: hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG, Celler Straße 47, 29614 Soltau. Verantwortlicher Redakteur und verantwortlich für Anzeigen: Achim Grete, Tel.: 05191 802-208. Redaktion, Realisation und Druck: abeler bollmann werbeagentur GmbH, Hofaue 39, 42103 Wuppertal, Tel.: 0202 299684-0. Alle Angaben ohne Gewähr. Abweichungen/Änderungen der Produkte durch die Lieferanten vorbehalten. © hagebau. ARBEITSSCHUTZ Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind nicht nur für jeden einzelnen Arbeitnehmer eine Katastrophe, sie sorgen auch für Störungen im Betriebsablauf – das kann gerade in kleinen und mittelständischen Betrieben existentielle Auswirkungen haben, die alle treffen Es lohnt, sich die Seiten der Berufsgenossenschaften einmal anzusehen: www.bgbau.de (Be rufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) www.svlfg.de (Soz ialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG) www.dguv.de (Deu tsche Gesetzliche Unfallversicherung) Der Erhalt der Gesundheit und der Schutz vor physischen und psychi- schen Gefahren sind für Arbeitnehmer wesentliche Elemente des Arbeits- schutzes. Die Fürsorgepflicht des Ar- beitgebers ist eine rechtliche Verpflich- tung, die sich aus dem § 618 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Absatz 1 ableitet und den Arbeitgeber dazu ver- pflichtet, "Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Le- ben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet". Prävention ist der beste Arbeitsschutz Vor allem auf Baustellen ist die Unfall- rate hoch, da imUmgangmit Maschinen und Werkzeugen, mit Gefahrstoffen und auch vom Umfeld wie dem laufenden Verkehr, der Witterung und der Koordi- nation etlicher Gewerke verschiedene Gefahren ausgehen. Daher sind Arbeit- geber verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, damit ihre Arbeitnehmer keinen Gefährdungen ausgeliefert sind. Der Arbeitgeber hat für die entsprechenden Schutzmaßnahmen und deren Einhal- tung zu sorgen. Dazu gehört die Identi- fizierung von potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz (Gefährdungsbeurteilung), die betriebsärztliche und arbeitssicher- heitstechnische Betreuung, Betriebs- anweisungen, die Bereitstellung der notwendigen Ausrüstung, regelmäßige Schulungen sowie ausgebildete Erst- helfer und Sicherheitsbeauftrage. Jeder Unfall ist einer zuviel Die Deutsche Gesetzliche Unfall- versicherung DGUV nennt für 2022 insgesamt 787.412 (Vorjahr 806.217) meldepflichtige Arbeitsunfälle (ohne Wegeunfälle), davon 10.927 schwere Arbeitsunfälle (Vorjahr 12.079) und 671 tödliche Unfälle (Vorjahr 737). Arbeits- unfälle sind meldepflichtig, wenn der oder die Betroffene als Folge des Un- falls mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Sobald ein Unternehmen von einem Arbeits- oder Wegeunfall erfährt, muss der Unfall innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. Der Personal- oder Betriebsrat muss ebenfalls informiert werden. Bei besonders schweren oder tödlichen Unfällen sollte der Unfallver- sicherungsträger sofort in Kenntnis ge- setzt werden. Aufgaben der Berufsgenossenschaften Die gewerblichen Berufsgenossen- schaften sind die Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung und unterliegen dem Sozialgesetzbuch SGB VII. Sie versichern Berufstätige gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für Betriebe besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer Berufsge- nossenschaft. Folgende Aufgaben hat die Berufsge- nossenschaft: • Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefah- ren verhüten (Prävention), • Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten nach einem Arbeits- unfall oder dem Eintritt einer Berufs- krankheit mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen (Rehabilitation), • Versicherte oder deren Hinterbliebene ggf. finanziell zu entschädigen (Kom- pensation). Berufskrankheiten auf dem Vormarsch Im Jahr 2022 wurde lt. DGUV Sta- tistik bei 199.542 Fällen das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt – dies sind 61,4 % mehr als im Vorjahr und fünfmal so viel wie 2020. Die BG Bau nennt als häufigste Berufskrankheiten Lärmschwerhörigkeit, Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung, Erkrankung der Lendenwirbelsäule sowie Lungenkrebs durch Asbest. Für Menschen, die viel draußen arbeiten, wird ein konsequen- ter Sonnen- und Hitzeschutz immer wichtiger. Unterstützung bei der Um setzung von Maßnahmen im Arbeits alltag bieten spezielle Services und Präventionsangebote der gesetzlichen Unfallversicherung, beispielsweise Ar beitsschutzprämien oder eine Bauwet- ter-App, die über passende Schutz- maßnahmen bei wetterbedingten ge- sundheitlichen Gefährdungen informiert und vor Extremwetterlagen warnt. Die Zahlen des Berichtsjahres 2022 stehen wie schon das Vorjahr unter dem maßgeblichen Einfluss der COVID-19-Pandemie. 15 TIEFBAU + STRASSENBAU aktuell Herbst 2023
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